BFSG im E-Commerce: Was Schweizer Unternehmen mit deutschen Kunden beachten sollten

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft bestimmte digitale Dienstleistungen im deutschen Markt. Auch Schweizer Anbieter sollten prüfen, ob ihr Angebot erfasst ist.

Seit dem 28. Juni 2025 gelten in Deutschland die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Im E-Commerce ist deshalb relevant, ob ein Online-Angebot unter die Regeln fällt und welche Ausnahmen greifen.

Barrierefreiheit ist mehr als Kontrast

Es geht um Nutzbarkeit mit Tastatur, verständliche Struktur, Alternativtexte, Formulare, Fehlermeldungen und weitere Anforderungen. Ein automatisches Overlay ersetzt keine saubere technische Umsetzung.

Nicht jedes Unternehmen ist gleich betroffen

Kleinstunternehmen können bei Dienstleistungen Ausnahmen haben, und der konkrete Anwendungsbereich hängt vom Angebot ab. Deshalb zuerst prüfen, statt pauschal alles oder nichts anzunehmen.

Auch wirtschaftlich sinnvoll

Viele Verbesserungen helfen nicht nur Menschen mit Behinderungen. Klare Navigation, lesbare Inhalte und robuste Formulare reduzieren Reibung für alle Nutzerinnen und Nutzer.

Zuerst den Anwendungsbereich klären, danach die Umsetzung planen

Das BFSG darf weder pauschal auf jede Website übertragen noch wegen eines Schweizer Firmensitzes ignoriert werden. Entscheidend ist die konkrete angebotene Dienstleistung und ihre rechtliche Einordnung. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit erläutert dazu insbesondere Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr und die Rolle von Ausnahmen.

Ein belastbarer Prüfauftrag für einen Shop

Beschreibe, welche Zielgruppe der Shop bedient, welche Vertragsabschlüsse möglich sind und welche Systeme zur Kaufstrecke gehören. Erfasst werden sollten auch eingebundene Suche, Produktfilter, Zahlungsdienste und die Kommunikation nach dem Kauf. Ein technisch gutes Startseiten-Template sagt wenig über den vollständigen Ablauf aus.

Lasse danach konkrete Aufgaben prüfen: Produkt finden, Variante auswählen, Warenkorb bearbeiten, Daten eingeben und Bestellung abschliessen. Dokumentiere Hindernis, Auswirkung und betroffene Komponente. So entsteht eine umsetzbare Mängelliste statt eines schwer interpretierbaren Gesamtscores.

Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin?

Ein zusätzliches Bedienelement kann vorhandene strukturelle Fehler nicht zuverlässig ersetzen. Fehlende Beschriftungen, unverständliche Formularfehler oder ein nicht bedienbarer Checkout müssen an ihrer Ursache verbessert werden. Automatische Prüfungen sind hilfreich, decken aber nicht alle Nutzungsprobleme ab.

Dieser Beitrag behandelt die organisatorische und rechtliche Erstklärung. Konkrete Tests für Tastatur, Kontrast und Formulare findest du im ergänzenden Beitrag Barrierefreiheit im Online-Shop praktisch verbessern.

Fazit

Wer in Deutschland digital verkauft, sollte Barrierefreiheit als Teil von UX, Recht und Conversion betrachten – nicht als isoliertes Pflichtprojekt.

Hintergrund / Quelle: Weiterführende Originalquelle. Dieser Text ist eine eigenständige Einordnung und keine Rechts- oder Steuerberatung.