Black Friday 2026: Rabattpreise für Deutschland richtig prüfen

Wie Schweizer Onlinehändler vor Black Friday Preisverlauf, Rabattberechnung und Werbung für Deutschland prüfen – mit Rechenbeispiel und Abgrenzung zur Schweiz.

Du planst eine November-Aktion für deutsche Kundschaft? Dann prüfe zuerst deine Preishistorie. Der zuletzt angezeigte Normalpreis ist nicht automatisch die richtige Grundlage für einen Rabatt. Für Schweizer Onlinehändler mit Deutschland-Geschäft lohnt sich deshalb ein gemeinsamer Check von Preislogik, Shop und Werbung. Hier geht es um bestehende Regeln und ihre praktische Umsetzung vor Black Friday – nicht um eine neue Rabattpflicht für 2026.

Welche Preisbasis gilt in Deutschland?

Bei der Bekanntgabe einer Preisermässigung für Waren gegenüber Verbrauchern verlangt § 11 der deutschen Preisangabenverordnung grundsätzlich die Angabe des niedrigsten Gesamtpreises, den der Anbieter in den vorhergehenden 30 Tagen angewendet hat. Ein Schweizer Firmensitz ist kein Grund, die Prüfung beim gezielten Verkauf nach Deutschland auszulassen. Kläre für dein konkretes Angebot, welche deutschen Vorgaben anwendbar sind; der folgende Ablauf betrifft Warenaktionen im B2C-Geschäft.

Wichtig ist auch die Berechnung: Nach dem EuGH-Urteil vom 26. September 2024, C-330/23, muss eine angekündigte prozentuale Preisermässigung auf diesem niedrigsten Preis beruhen. Es reicht nicht, einen attraktiveren Prozentsatz aus einem höheren Preis zu berechnen und den 30-Tage-Tiefstpreis nur zusätzlich klein dazuzuschreiben.

Ein Rechenbeispiel: 30 Prozent können tatsächlich 12,5 Prozent sein

Modellannahme: Eine Tasche kostet normalerweise EUR 100. Innerhalb der letzten 30 Tage wurde sie bereits für EUR 80 angeboten. Für die neue Aktion sind EUR 70 vorgesehen. Gegenüber EUR 100 wären das rechnerisch 30 Prozent. Gegenüber dem relevanten Tiefstpreis von EUR 80 beträgt die Senkung aber nur 12,5 Prozent: (80 − 70) / 80 × 100. Ein Aktionsbadge «−30 %» würde hier die falsche Bezugsgrösse verwenden.

Der praktische Fehler entsteht oft schon im Shop: Das Feld «regulärer Preis» bleibt bei 100, das Feld «Aktionspreis» wird auf 70 gesetzt, und das Theme errechnet automatisch 30 Prozent. Prüfe deshalb nicht nur die gespeicherten Werte, sondern die tatsächlich ausgegebene Prozentzahl. Dass ein Shopsystem diese Darstellung ermöglicht, bestätigt noch nicht ihre rechtliche Eignung.

1. Preisverlauf je Artikel und Variante sichern

Exportiere für die geplanten Aktionsartikel den Preisverlauf mit Gültigkeitsbeginn und -ende. Erfasse Artikelnummer, Variante, Markt, Währung und Verkaufskanal. Ergänze frühere Aktionen und prüfe Gutscheincodes, die allgemein verfügbar waren. Ein öffentlich beworbener Code sollte nicht ungeprüft als individueller Nachlass behandelt werden. Bei unterschiedlichen Kanälen oder Kundengruppen muss die passende Zuordnung fachlich geklärt sein.

Arbeite mit tatsächlich verwendeten Preisen, nicht mit einer nachträglich rekonstruierten Wunschhistorie. Fehlen Daten, suche zunächst in Preisexporten, Kampagnenunterlagen und Systemprotokollen. Kannst du den relevanten Verlauf nicht zuverlässig belegen, gib den Rabattclaim nicht frei. Eine sachliche Darstellung des aktuellen Verkaufspreises ohne ungesicherten Sparvergleich ist dann die vorsichtigere Ausgangsbasis.

2. Ausnahmen bewusst prüfen

§ 11 enthält Sonderregeln, etwa für schrittweise, ohne Unterbrechung steigende Ermässigungen, individuelle Nachlässe und bestimmte wegen drohenden Verderbs reduzierte Waren. Daraus folgt keine pauschale Ausnahme für jede Black Week oder jeden Gutschein. Dokumentiere, warum eine Sonderregel auf deinen Fall passen soll, und lasse Zweifelsfälle rechtlich prüfen. Auch ein Vergleich mit einer UVP ist anders einzuordnen als der Vergleich mit deinem eigenen früheren Verkaufspreis.

3. Dieselbe Preislogik auf allen Werbeflächen anwenden

Erstelle eine Freigabezeile pro Aktionsartikel: neuer Verkaufspreis, zulässiger Vergleichspreis, daraus berechneter Rabatt, Aktionszeitraum und verantwortliche Person. Verwende diese Daten für Produktseite, Kategorie-Kachel, Newsletter und Anzeigen. Teste Variantenwechsel am Smartphone: Wechselt der Preis, muss auch eine angezeigte Ersparnis zur gewählten Variante passen.

Kontrolliere ausserdem, ob alte Preisangaben in zwischengespeicherten Seiten, Suchergebnissen im Shop oder vorbereiteten Werbegrafiken stehen bleiben. Lege fest, wer einen fehlerhaften Claim entfernen darf. Für den anschliessenden Bestellweg ergänzt der Checkout-Test vor Black Friday diesen Preischeck. Beides sind getrennte Freigaben: Eine richtige Rechnung kann zu einem technisch defekten Kaufprozess führen – und umgekehrt.

4. Schweizer Aktionen separat beurteilen

Übertrage die deutsche Regel nicht einfach auf deinen Schweizer Shop. Beim Schweizer Selbstvergleich wurde die Preisbekanntgabeverordnung per 1. Januar 2025 erweitert. Neben der bisherigen Halbierungs- und Zweimonatsregel ermöglicht die zusätzliche Variante einen zeitlich unbeschränkten Vergleich, wenn die Ware oder Dienstleistung vorher mindestens 30 aufeinanderfolgende Tage tatsächlich zum höheren Preis angeboten wurde. Die Mitteilung des Bundesrats vom 30. Oktober 2024 erläutert die Voraussetzungen und die Bedeutung aufbewahrter Nachweise.

Das ist etwas anderes als der niedrigste Preis innerhalb eines deutschen 30-Tage-Rückblicks. Hinterlege deshalb für CH und DE getrennte Freigaben, auch wenn beide Länder denselben Produktkatalog nutzen. Eine gemeinsame Grafik mit CHF/EUR-Austausch reicht nicht als Prüfung. Bei komplexen Aktionsfolgen, Unterbrechungen oder besonderen Vergleichsarten brauchst du eine Einzelfallbeurteilung.

5. Erst nach Preisprüfung die Aktion wirtschaftlich freigeben

Eine rechtlich passende Ersparnis sagt noch nichts über deinen Gewinn. Rechne den reduzierten Erlös gegen Ware, Zahlungsabwicklung, Versand, erwartete Retourenkosten und Werbung. Verwende für Erlöse und Kosten dieselbe Steuerbasis. Definiere vorab, unter welchem Deckungsbeitrag ein Artikel aus der Aktion fällt. Die Q4-Planung für Lager und Liquidität hilft dir, zusätzlich die verfügbare Menge und Finanzierung abzugleichen.

Für die finale Abnahme genügen wenige klare Belege: Preisexport, freigegebene Berechnung, Screenshots der wichtigsten Werbeflächen und ein dokumentierter Bestelltest. Eine zweite Person prüft die Anzeige unabhängig von der Einrichtung. Wiederhole den Check, wenn sich Aktionspreis, Zeitraum oder teilnehmende Varianten ändern. So bleibt die Freigabe mit der tatsächlichen Kampagne verbunden.

Was du jetzt vorbereiten kannst

Wähle zuerst deine wichtigsten Aktionsartikel und überprüfe deren Preisverlauf. Erst danach legst du Rabattbotschaft und Werbemittel fest. Du möchtest Preisprozesse, Produktdaten und Kampagnen besser abstimmen? Besprich die Umsetzung mit WebSchneiderei. Dieser Beitrag bietet operative Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Stand: 2. November 2026. Foto: Angèle Kamp / Unsplash, verwendet gemäss Unsplash-Lizenz.