Umweltwerbung seit September 2026: Prüfplan für Schweizer Onlinehändler

Was Schweizer Marken mit Deutschland-Geschäft jetzt an Umweltwerbung, Siegeln und Verpackungen prüfen sollten – mit einem konkreten Ablauf für dein Sortiment.

Seit dem 27. September 2026 gelten in Deutschland verschärfte Regeln für Umweltwerbung. Für Schweizer Marken mit Deutschland-Geschäft ist das ein Anlass, Produkttexte, Verpackungen und Kampagnen jetzt gemeinsam zu prüfen. Ein präziser Satz über das Material ist meist hilfreicher als ein grosses grünes Versprechen. Entscheidend bleiben der passende Nachweis und der Eindruck, den die gesamte Darstellung vermittelt.

Was gilt jetzt – und für wen?

Die Grundlage ist die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825. Deutschland hat sie unter anderem durch Änderungen am Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb umgesetzt. Das Umweltbundesamt bestätigt in seiner Information vom 25. September 2026 den Anwendungsbeginn am 27. September. Es geht damit um geltende Vorgaben, nicht bloss um eine angekündigte Reform.

Davon zu unterscheiden ist die separate Green-Claims-Initiative, welche die EU-Kommission weiterhin als Gesetzgebungsvorschlag führt. Deren geplante Anforderungen dürfen nicht pauschal als bereits geltendes Recht dargestellt werden.

Dieser Beitrag betrachtet Werbung gegenüber privaten Kundinnen und Kunden in Deutschland. Ein Schweizer Firmensitz nimmt solche Angebote nicht automatisch aus dem Anwendungsbereich: Die aktuellen Fragen und Antworten der Kommissionsdienststellen beziehen auch Anbieter aus Drittstaaten ein. Für reine Inlandsgeschäfte in der Schweiz ist eine separate rechtliche Einordnung nötig. Prüfe Zielmarkt, Vertriebsweg und Produktkategorie als Teil deines Markteintritts in Deutschland und DACH.

Welche Aussagen solltest du zuerst kontrollieren?

Der Anhang zum deutschen UWG, Nummern 2a und 4a bis 4c, nennt insbesondere vier problematische Konstellationen: allgemeine Umweltaussagen ohne nachweisbare anerkannte hervorragende Umweltleistung; Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierungssystem oder staatliche Grundlage; Aussagen über das gesamte Produkt oder Unternehmen, obwohl nur ein Teil betroffen ist; sowie produktbezogene Aussagen über neutrale, verringerte oder positive Klimawirkungen, die auf Emissionskompensation beruhen.

Ein Lieferanten-PDF macht deshalb aus «umweltfreundlich» nicht automatisch eine zulässige Aussage. Ebenso lässt sich ein kompensationsbasiertes «klimaneutrales Produkt» nicht allein mit einer ausführlicheren Fussnote retten. Prüfe jeweils zuerst die Art der Aussage und erst danach, welche Unterlagen dafür relevant sind.

Nach § 2 Absatz 2 UWG ist für die Abgrenzung einer allgemeinen Umweltaussage auch entscheidend, ob ihre Spezifizierung klar und hervorgehoben auf demselben Medium steht. Eine Erklärung irgendwo auf der Website ersetzt diese Prüfung nicht. Auch Bilder, Symbole und Produktnamen können Umweltaussagen vermitteln.

Ein praktikabler Prüfplan für dein Sortiment

1. Alle Fundstellen in einer Liste erfassen

Beginne bei den Produkten deiner nächsten Kampagne. Suche nicht nur im Shoptext, sondern auch in Produktbildern, PDF-Katalogen, Marktplatzangeboten, Anzeigen und Verpackungsdateien. Halte pro Fundstelle Artikelnummer, Wortlaut, Zielmarkt, Kanal und verantwortliche Person fest. Nimm einen Screenshot dazu: Ein Text kann neben einem Blattsymbol anders wirken als allein in einer Materialtabelle.

Bewerte die Fundstellen nach Reichweite und Änderbarkeit. Eine aktive Anzeige und eine stark besuchte Produktseite verdienen zuerst Aufmerksamkeit. Gedruckte Verpackungen brauchen parallel einen eigenen Entscheid, weil Einkauf, Lager und Vertrieb beteiligt sind. Eine Korrektur im Shop behebt den Aufdruck auf der nächsten ausgelieferten Packung nicht.

2. Den Nachweis mit der konkreten Ware abgleichen

Frage deinen Lieferanten nach dem genauen Bezug: Gilt das Dokument für diesen Artikel, diese Materialzusammensetzung und den aktuellen Produktionsstand? Wer hat geprüft, was wurde geprüft und bis wann gilt die Bestätigung? Eine Aussage über den Produktionsstandort belegt nicht automatisch eine Eigenschaft jedes dort hergestellten Produkts.

Lege freigegebenen Wortlaut und Nachweis zusammen ab. Dazu gehören Datum, Geltungsbereich und eine verantwortliche Person für Rückfragen. Bei grösseren Sortimenten passt dieser Ablauf in einen strukturierten Produktdatenprozess. Für den Anfang reicht eine sauber gepflegte Tabelle mit verlinkten Dokumenten.

3. Aussagen eingrenzen und anschliessend prüfen lassen

Ein hypothetisches Beispiel: Der Lieferant belegt einen Recyclinganteil für den Versandkarton, aber nicht für den Inhalt. Daraus sollte keine pauschale Aussage über ein «nachhaltiges Produkt» werden. Ein möglicher Prüftext nennt stattdessen das konkrete Bauteil, den belegten Anteil und die Bezugsgrösse. Setze Zahlen erst ein, wenn die Unterlagen genau diese Aussage tragen.

Das ist keine freigegebene Werbevorlage. Auch eine messbar klingende Formulierung kann durch Auslassungen oder ihre Gestaltung irreführen. Lass kritische Aussagen in ihrem tatsächlichen Layout beurteilen. Dokumentiere danach die freigegebene Fassung, statt jedem Vertriebskanal freie Varianten desselben Versprechens zu überlassen.

4. Siegel als eigenes Thema behandeln

Erfasse für jedes Zeichen Herausgeber, Zertifizierungsgrundlage, Nutzungsberechtigung und die erfassten Produkte. Ein selbst gestaltetes grünes Abzeichen sollte nicht ungeprüft wie eine unabhängige Auszeichnung erscheinen. Fordere bei bestehenden Zertifikaten die Nutzungsbedingungen an und gleiche die Artikelzuordnung ab. Ein Zertifikat für eine andere Produktlinie hilft deinem aktuellen Angebot nicht.

Was machst du mit bestehenden Verpackungen?

Ein früheres Druckdatum ist kein pauschaler Freipass. Die oben verlinkten Kommissions-FAQ behandeln in Frage 18 ausdrücklich Altbestände und nennen mögliche Korrekturen, etwa das Überkleben oder Berichtigen von Aussagen. Die Hinweise sind keine verbindliche Rechtsauslegung. Die Kommissionsseite bündelt zudem den gemeinsamen Standpunkt des CPC-Netzwerks zu Altbeständen. Lass dessen Bedeutung für deinen konkreten Fall prüfen.

Praktisch brauchst du eine Bestandsübersicht nach Artikel, Verpackungsversion und Lagerort. Kläre mit deinen Fachpartnern, welche Massnahme erforderlich und geeignet ist. Halte die Entscheidung fest und gib sie auch an externe Lager und Handelspartner weiter. Plane keine neue Druckauflage, bevor Text und Gestaltung geprüft sind.

Wie bleibt die Korrektur dauerhaft wirksam?

Definiere eine einfache Freigabekette: Einkauf beschafft die Unterlagen, Produktverantwortliche gleichen sie mit der Ware ab, Marketing formuliert und die zuständige Fachperson prüft kritische Aussagen. Bei einem Materialwechsel, neuen Lieferanten oder abgelaufenen Zertifikat wird die Freigabe erneut geöffnet. So hängt die Qualität nicht davon ab, ob jemand zufällig eine alte Aussage entdeckt.

Für diese Woche ist ein überschaubares Ziel sinnvoll: die nächste Kampagne vollständig prüfen, offene Aussagen kennzeichnen und klare Zuständigkeiten vergeben. WebSchneiderei unterstützt dich dabei, Produktdaten, Marketing und operative Abläufe zusammenzubringen. Besprechen wir, wo dein Sortiment zuerst geprüft werden sollte.

Stand: 28. September 2026. Dieser Beitrag bietet eine betriebliche Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Foto: Giorgio Trovato / Unsplash.