GPSR: Was Schweizer Unternehmen beim Verkauf nach Deutschland beachten müssen

Die EU-Produktsicherheitsverordnung betrifft auch Schweizer Unternehmen, die Verbraucherprodukte in Deutschland verkaufen. Rollen, Rückverfolgbarkeit und Online-Angebote müssen sauber geklärt sein.

Seit Dezember 2024 gilt die General Product Safety Regulation (GPSR) in der EU. Für Schweizer Unternehmen ist sie besonders relevant, wenn Produkte direkt nach Deutschland verkauft oder über Marktplätze angeboten werden.

Die EU braucht klare Verantwortlichkeiten

Bei Produkten aus einem Drittstaat muss geklärt sein, welcher Wirtschaftsakteur in der EU die jeweilige Rolle übernimmt. Ein Schweizer Unternehmen ohne EU-Niederlassung ist nicht automatisch der EU-Importeur im rechtlichen Sinn.

Online-Angebote sind Teil der Compliance

Produktinformationen im Shop oder auf dem Marktplatz sind nicht nur Marketing. Je nach Fall müssen dort bestimmte Hersteller-, Verantwortlichen- und Sicherheitsinformationen sichtbar sein.

Private Label früh prüfen

Wer Produkte unter eigener Marke verkauft, sollte Verantwortlichkeiten, Dokumentation und Rückverfolgbarkeit vor Produktion und Verpackungsfreigabe klären. Nachträgliche Korrekturen sind unnötig teuer.

Vom Gesetzestext zur Freigabe eines Online-Angebots

Arbeite mit einer produktbezogenen Checkliste statt mit einer allgemeinen Aussage des Lieferanten. Halte fest, welches Produkt und welche Variante angeboten werden, wer Hersteller ist, welcher zuständige Wirtschaftsakteur in der EU benannt wird und welche Sicherheitsinformationen für das Angebot relevant sind. Die genaue rechtliche Rolle muss vorab anhand der Lieferkette geklärt werden.

Ein praktischer Ablauf für eine Schweizer Eigenmarke

Zuerst werden Produkt und Vertriebsmodell eingeordnet. Danach werden die dazugehörigen Unterlagen und Kontaktangaben geprüft. Anschliessend gleicht das Team Verpackung, Anleitung, Shop und Marktplatzangebot miteinander ab. Ein letzter Test kontrolliert, ob die Informationen auch bei Variantenwechsel und auf dem Smartphone sichtbar bleiben.

Eine häufige betriebliche Lücke entsteht bei Änderungen: Der Lieferant wechselt eine Komponente, das neue Verpackungsdesign kommt aus einer anderen Datei und die Onlinebeschreibung bleibt unverändert. Verknüpfe deshalb Produktfreigabe und Veröffentlichung mit derselben Versionsnummer. Ein benannter Verantwortlicher sollte die vollständige Änderung bestätigen.

Ist eine GPSR-Prüfung dasselbe wie eine CE-Prüfung?

Nein. Die GPSR und produktspezifische Vorschriften sind getrennt einzuordnen. Eine CE-Kennzeichnung ist kein pauschaler Ersatz für alle Anforderungen an ein Verkaufsangebot. Welche Vorschriften zusammenwirken, hängt vom Produkt ab. Der Beitrag zur CE-Kennzeichnung bei Private Label behandelt diese Abgrenzung.

Als Ergebnis solltest du eine nachvollziehbare Freigabe haben: Produktversion, geprüfte Unterlagen, Zuständigkeiten und offene Punkte. Der verlinkte EU-Rechtstext bleibt die Primärquelle; diese Arbeitsstruktur ist eine praktische Organisationshilfe und keine vollständige Konformitätsbewertung.

Fazit

Für den Markteintritt nach Deutschland ist Produktsicherheit deshalb kein isoliertes Rechtsthema. Sie beeinflusst Verpackung, Shopdaten, Lieferkette und Vertrieb.

Hintergrund / Quelle: EU-Verordnung 2023/988 zur allgemeinen Produktsicherheit (GPSR). Dieser Beitrag ist eine eigenständige Einordnung für Schweizer und deutsche Unternehmen.