Onlinehandel Schweiz: Produktesicherheit endet nicht beim Hersteller

Wer Produkte online in der Schweiz anbietet, trägt Verantwortung für Sicherheit und Konformität. Das betrifft besonders Import, Private Label und Dropshipping.

Im Onlinehandel wirkt vieles einfach: Produkt finden, importieren, Shop aufsetzen, verkaufen. Rechtlich ist die Rollenverteilung deutlich anspruchsvoller. Das SECO weist ausdrücklich darauf hin, dass Produkte im Schweizer Markt die Anforderungen an Produktesicherheit, Marken- und Umweltschutz erfüllen müssen.

Import ist mehr als Logistik

Wer Produkte aus dem Ausland in die Schweiz bringt, sollte früh klären, welche Nachweise, Kennzeichnungen oder Dokumente erforderlich sind. Je nach Produktkategorie gelten unterschiedliche Spezialvorschriften. Besonders bei Private Label ist die Verantwortung nicht automatisch beim Produzenten in Asien erledigt.

Dropshipping schützt nicht vor Pflichten

Auch wenn Ware direkt vom Lieferanten an Kundinnen und Kunden versendet wird, bleiben Produkt, Darstellung und Vertrieb Teil des eigenen Geschäftsmodells. Ein unbekannter Lieferant ist kein Ersatz für eine saubere Prüfung.

Compliance vor dem grossen Einkauf

Am günstigsten ist die regulatorische Prüfung vor Musterfreigabe und Bestellung. Werden Anforderungen erst nach der Produktion entdeckt, entstehen schnell Kosten durch neue Etiketten, Verpackungen oder Dokumentation.

Ein Produktdossier macht Verantwortung bearbeitbar

Lege für jedes relevante Produkt eine nachvollziehbare Dokumentation an: Lieferant und Ansprechpartner, eindeutige Artikelkennung, Spezifikationsstand, verfügbare Prüfunterlagen, Anleitungen, Kennzeichnungen und bekannte Risiken. Entscheidend ist nicht die Anzahl der PDFs, sondern ob sie wirklich zur gelieferten Variante gehören und intern jemand ihre Bedeutung beurteilen kann.

So könnte eine interne Freigabe aussehen

Bei einem neuen Haushaltsartikel prüft der Einkauf zunächst Identität und Lieferfähigkeit des Partners. Eine zuständige Fachperson klärt die produktbezogenen Anforderungen. Das Produktmanagement gleicht Muster, Anleitung und Shopdaten ab. Erst danach wird die freigegebene Version für den Verkauf aktiviert. Diese Aufteilung ist ein Organisationsvorschlag, keine vollständige gesetzliche Prüfliste.

Eine nachträgliche Änderung von Material, Lieferant oder Konstruktion sollte einen erneuten Prüfpunkt auslösen. Sonst kann im Shop noch die dokumentierte Altversion stehen, während im Lager bereits ein anderes Produkt liegt.

Was tun bei einer Sicherheitsreklamation?

Sorge dafür, dass solche Hinweise nicht im normalen Supportstapel untergehen. Dokumentiere Produkt, Charge soweit vorhanden, Ereignis und Kontaktmöglichkeit. Lege fest, wer kurzfristig über Verkaufssperre, weitere Abklärung und notwendige externe Schritte entscheidet. Ein vorbereiteter Ablauf ist schneller als eine Zuständigkeitssuche im Ernstfall.

Die SECO-Informationen zum Online-Handel sind ein Ausgangspunkt für die schweizerische Einordnung. Beim EU-Verkauf kommen andere Rollen und Anforderungen hinzu; dazu passt die GPSR-Einordnung für Schweizer Anbieter.

Fazit

Markteintritt und Sourcing sollten deshalb zusammen gedacht werden: Produkt, Lieferant, Dokumentation und Vertrieb müssen als ein System funktionieren.

Hintergrund / Quelle: Weiterführende Originalquelle. Dieser Beitrag ist eine eigenständige Einordnung für Schweizer und deutsche Unternehmen.